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   BGH, 15.12.1978 - V ZB 16/78   

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https://dejure.org/1978,2169
BGH, 15.12.1978 - V ZB 16/78 (https://dejure.org/1978,2169)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1978 - V ZB 16/78 (https://dejure.org/1978,2169)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1978 - V ZB 16/78 (https://dejure.org/1978,2169)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Büroorganisation - Anwalt - Unterschriftenkontrolle - Hemmung der Wiedereinsetzungsfrist durch Gerichtsferien - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Fristversäumung ohne Verschulden des Prozessbevollmächtigten - Wahrung der Sorgfaltspflicht durch ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 285
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57

    Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung

    Auszug aus BGH, 15.12.1978 - V ZB 16/78
    Die Frist des § 234 Abs. 1 ZPO war durch die Gerichtsferien gehemmt (BGHZ 26, 99).
  • BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 30/74

    Anwalt - Berufungsbegründungsschrift - Unabwendbarer Zufall -

    Auszug aus BGH, 15.12.1978 - V ZB 16/78
    Der Anwalt genügte der vernünftigerweise zu verlangenden Sorgfalt, wenn er einen zuverlässigen Angestellten allgemein damit betraute, alle ausgehenden Schriftsätze darauf zu prüfen, ob sie unterschrieben seien (BGH LM ZPO § 233 (Fd) Nr. 30 = NJW 1975, 56).
  • BGH, 12.12.1984 - IVb ZB 103/84

    Berufungsbegründung - Unterschrift - Prozeßbevollmächtigter -

    Diese Anweisung war geeignet, sowohl in Fällen, in denen ein Schriftsatz überhaupt nicht zur Unterschrift vorgelegt worden, als auch in Fällen, in denen die Unterschrift - aus Versehen des Rechtsanwalts - unterblieben war, deren Nachholung zu gewährleisten und auf diese Weise Fristversäumnisse wegen fehlender Unterschrift zu vermeiden (vgl. BGH Beschluß vom 15. Dezember 1978 - V ZB 16/78 = VersR 1979, 285? Urteil vom 30. Oktober 1974 - VIII ZR 30/74 = NJW 1975, 56).
  • BGH, 27.09.1994 - XI ZB 9/94

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle in einer Anwaltskanzlei

    In der Rechtsprechung ist deshalb anerkannt, daß Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn der Prozeßbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hat, sämtliche ausgehenden Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Oktober 1974 - VIII ZR 30/74, VersR 1975, 135, 136; BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1978 - V ZB 16/78, VersR 1979, 285; BGH, Beschluß vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 103/84, NJW 1985, 1226; BGH, Beschluß vom 23. Oktober 1986 - VII ZB 8/86, VersR 1987, 383, 384; BAG NJW 1966, 799).
  • BFH, 26.08.1987 - I R 141/86

    1. Zur Zulässigkeit einer Klage gegen den Folgebescheid, wenn sich die

    Ebenso wie ein Rechtsanwalt seiner Sorgfaltspflicht genügt, wenn er eine zuverlässige Angestellte allgemein damit betraut, alle ausgehenden Schriftsätze daraufhin zu überprüfen, ob sie unterschrieben sind (vgl. BGH-Beschluß vom 15. Dezember 1978 V ZB 16/78, VersR 1979, 285), reicht es aus, daß er einer zuverlässigen Angestellten die allgemeine Anweisung erteilt, eine einfache Korrektur in der Adressierung eines Revisionsschriftsatzes vorzunehmen und diesen alsdann abzusenden.
  • BGH, 09.05.1980 - I ZR 89/79

    Unzulässigkeit der Berufung wegen verspäteter Einlegung - Wirksamkeit der

    Allerdings ist auch der Gegenbeweis der Unrichtigkeit der in dem Empfangsbekenntnis enthaltenen Angaben zulässig (BGH LM ZPO § 198 Nr. 16 = NJW 1974, 1469, 1470; VersR 1974, 1001; NJW 1979, 2566; VersR 1979, 285).
  • BGH, 04.11.1981 - VIII ZB 59/81

    Wiedereinsetzung - Verschulden des Rechtsanwaltes - Bürokraft - Zurechnung des

    Die Rechtsprechung hat darüber hinaus anerkannt, daß der Rechtsanwalt der vernünftigerweise zu verlangenden Sorgfalt genügt, wenn er einen zuverlässigen Angestellten allgemein damit betraut, alle ausgehenden Schriftsätze darauf zu prüfen, ob sie unterschrieben seien (BGH, NJW 1975, 56 = LM § 233 (Fd) ZPO Nr. 30 = VersR 1975, 135; VersR 1979, 285).
  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZB 76/81

    Antrag auf Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

    Ebenso wie ein Anwalt seiner Sorgfaltspflicht genügt, indem er eine zuverlässige Angestellte allgemein damit betraut, alle ausgehenden Schriftsätze daraufhin zu überprüfen, ob sie unterschrieben sind (BGH Beschluß vom 15. Dezember 1978 - V ZB 16/78 = VersR 1979, 285), reicht es aus, daß ein Anwalt einer zuverlässigen Angestellten die allgemeine Anweisung erteilt hatte, einen zur Fristwahrung bestimmten Schriftsatz nach einer etwaigen Korrektur nochmals zur Prüfung vorzulegen.
  • BFH, 14.12.1994 - X R 176/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Wirksame Ausgangskontrolle in der

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann gewährt werden, wenn der Prozeßbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hat, sämtliche ausgehenden Schriftstücke vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen (BGH-Entscheidungen vom 30. Oktober 1974 VIII ZR 30/74, VersR 1975, 1365, 136; vom 15. Dezember 1978 V ZB 16/78, VersR 1979, 285; vom 12. Dezember 1984 IV b ZB 103/84, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1985, 1226; vom 16. April 1986 VIII ZB 20/86, VersR 1986, 891; vom 23. Oktober 1986 VII ZB 8/86, VersR 1987, 383).
  • VGH Hessen, 24.01.1989 - 9 UE 251/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung wegen nicht

    Diese Anweisung war geeignet, die Nachholung einer versehentlich unterbliebenen Unterschrift rechtzeitig zu gewährleisten und damit Fristversäumnisse wegen fehlender Unterschrift zu vermeiden (vgl. BGH, NJW 1985, 1226; VersR 1979, 285; NJW 1975, 56 zu der mit § 60 VwGO vergleichbaren Vorschrift des § 233 ZPO).
  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 76/81

    Wiedereinsetzung - Verschulden - Rechtsmittelschrift - Korrektur - Zuverlässige

    Ebenso wie ein Anwalt seiner Sorgfaltspflicht genügt, indem er eine zuverlässige Angestellte allgemein damit betraut, alle ausgehenden Schriftsätze daraufhin zu überprüfen, ob sie unterschrieben sind (BGH, VersR 1979, 285), reicht es aus, daß ein Anwalt einer zuverlässigen Angestellten die allgemeine Anweisung erteilt hatte, einen zur Fristwahrung bestimmten Schriftsatz nach einer etwaigen Korrektur nochmals zur Prüfung vorzulegen.
  • BFH, 26.08.1987 - I R 140/86

    Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung auf Grund nachgewiesener

    Ebenso wie ein Rechtsanwalt seiner Sorgfaltspflicht genügt, wenn er eine zuverlässige Angestellte allgemein damit betraut, alle ausgehenden Schriftsätze daraufhin zu überprüfen, ob sie unterschrieben sind (vgl. BGH-Beschluß vom 15. Dezember 1978 V ZB 16/78, VersR 1979, 285), reicht es aus, daß er einer zuverlässigen Angestellten die allgemeine Anweisung erteilt, eine einfache Korrektur in der Adressierung eines Revisionsschriftsatzes vorzunehmen und diesen alsdann abzusenden.
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